Welcome in the demo
Another demo

 

SACHKUNDE - HUNDEPASS NÖ

 

ERNEUERUNGEN FÜR ALLE NEUEN HUNDEHALTER

AB 01.JUNI 2023 IN NIEDERÖSTERREICH

 

Folgende Änderungen/Erneuerungen gelten ab 1. Juni 2023:

.) Höhe des Versicherungs-Schutzes € 725.000,00 für ALLE (auch vorhandene
   Hunde) bis Übergangsfrist 1.6.2025 - ist bei der jeweiligen Gemeinde vorzulegen!

.) In Niederösterreich ist die Haltung von nur mehr höchstens 5 Hunden bzw.
   2 Listenhunden in einem Haushalt erlaubt! - Ausnahme sind Züchter,
   Diensthundeführer etc. - sind in einem Haushalt bereits mehr als 5 Hunde
   vorhanden, muss natürlich keiner abgegeben werden!

.) die allgemeine Sachkunde kann nur von fachkundigen Personen (laut Liste BH,
   analog der erweiterten NÖ Sachkunde) & einem Tierarzt erfolgen.

Die Dauer vom NÖ-Sachkundenachweis beträgt mindestens 3 Stunden (1 Stunde
vom Tierarzt und 2 Stunden von einer fachkundigen Person) und ist genauso wie der
MINDESTPREIS von €75,-- vom Gesetzgeber vorgeschrieben!

.) für Listenhundebesitzer gibt es weiterhin die erweiterte Sachkunde, in der, der
   theoretische Vortrag von mindestens 4 Stunden und MINDESTENS 6 Stunden
   Praxis, zu absolvieren sind!

.) für die Teilnahme an der allgemeinen bzw. erweiterten Sachkunde erhält man als
   Teilnahmebestätigung den NÖ-Hundepass 2023!

 

Ab 01.06.2023 ist bei NEUANMELDUNG eines Hundes bei der Gemeinde die
Sachkunde-Bestätigung erforderlich (bis spätestens 6 Monate nach der Anmeldung
nachzubringen) und die Bestätigung der Haftpflicht-Versicherung bei der Gemeinde
vorzulegen!

 

KEINE Sachkundebestätigung für einen neuen Hund ist bei den Ausnahmen laut
Liste erforderlich, beispielsweise:

- Personen, die bereits einen Hund zu Prüfungen geführt haben
  (Sachkunde der BH bereits absolviert)

- Diensthundeführer

- Personen, die bereits einen Sachkundenachweis erbracht haben
  (dieser ist je Person nur einmal im Leben zu erbringen)